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Sonderkennzeichen
- Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum wie den Sommer zulassen.
- Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet.
- Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen.
- Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Strassenverlehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände).
- Die Kosten Variieren je nach Zulassungsdauer, Erlassung der An- und Abmeldegebühre
- Erhältlich bei der Zulassungsstelle
Rotes Kennzeichen für Händler
- Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
- Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
- Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer
Oldtimer Kennzeichen
Das rechts angeordnete "H" für "Historisch".
Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
Begutachtung nach §21c durch TÜV oder DEKRA
Grünes Kennzeichen
- Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
- Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit
Kurzzeitkennzeichen
- Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
- Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
- Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
- Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
- Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
- Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
- Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
- Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden
- Die kosten Variieren je nach Dauer. Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden.
Behördenkennzeichen
- Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, Polizei, Feuerwehr, Kreis- und Stadtverwaltungen.
- Mittelbuchstaben fehlen.
- Je nach regionaler Vorgabe steht die erste Ziffer für eine jeweilige Behörde, z.B. die "7" in Hamburg für die Polizei.
Diplomatenkennzeichen
- Vergibt Sonderrechte (freies parken, wird nicht angehalten).
- Nummernschild fängt mit Null-Nummer an.
- Die erste Zahl hinter der Null steht für das Land.
- Die letzte Ziffer wird der Reihenfolge nach vergeben.
Botschaftskennzeichen
- Für Fahrzeuge einer Botschaft oder eines Botschaftsangehörigen.
- Die Ziffer vor dem Strich steht für das jeweilige Land.
- Die Zahl nach dem Strich wird einmalig vergeben.
THW Kennzeichen (Technisches Hilfswerk)
- Für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) reserviert.
- Werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben.
- Vierstellige Nummern für Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen.
- fünfstellige Nummern für Fahrzeuge von Ortsgruppen.
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