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  Sonderkennzeichen
 




Sonderkennzeichen

 

  • Seit 1996 kann man sein Fahrzeug für einen  bestimmten Zeitraum wie den Sommer zulassen.
  • Vorteil: Steuer wird tagesgenau abgerechnet.
  • Anfangs- und Endmonat befinden sich rechts auf dem Kennzeichen.
  • Fahrzeug darf nach Ablauf der Zulassung nicht im öffentlichen Strassenverlehr abgestellt werden (nur Garage oder Privatgelände).
  • Die Kosten Variieren je nach Zulassungsdauer,   Erlassung      der An- und Abmeldegebühre
  • Erhältlich bei der Zulassungsstelle


Rotes Kennzeichen für Händler


  • Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
  • Seit 1998 wird es nicht mehr an Privatpersonen vergeben sondern nur noch an Vielbenutzer wie Händler oder Hersteller ausgegeben.
  • Über jede Nutzung wird ein Fahrzeugscheinheft ausgegeben, das wie ein Fahrtenbuch geführt werden muss.



Rotes Sonderkennzeichen für Oldtimer

 

  • In Deutschland betrifft das ca. 665.000 Fahrzeuge
  • Beginnt mit einer 07 und wird auf besonderen Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ausgegeben.
  • Ausschliesslich für Probe- und Überführungsfahrten
  • Der Oldtimer muss einen verkehrssicheren Zustand aufweisen.
  • Für Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten sowie die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
  • Kostet ca. 192 Euro für PKWs

 


 

Oldtimer Kennzeichen

 

 

  • Das rechts angeordnete "H" für "Historisch".
  • Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein.
  • Verkehrssicheren Zustand muss gewährleistet sein.
  • Begutachtung nach §21c durch TÜV oder DEKRA 




  • Grünes Kennzeichen



    •  Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Rettungswagen, Schaustellerfahrzeuge oder   Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen erteilt.
    • Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Steuer befreit


    Kurzzeitkennzeichen



    • Ersetzt seit 1998 das rote Überführungskennzeichen für Privatpersonen.
    • Einmalige Nutzung für einen Zeitraum von maximal 5 Tagen.
    • Nur für Fahrzeuge in die sich in der Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrt befinden.
    • Die Zahlen im rechten Feld geben das Datum des letzten Nutzungstages an.
    • Kostet ca. 50 Euro pro Kennzeichen


    Ausfuhrkennzeichen



    • Für Export und Überführungsfahrten ins Ausland.
    • Vorraussetzungen: Haftpflichtversicherung, gültige Betriebserlaubnis, Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
    • Die Gültigkeitsdauer ist rechts angegeben und kann bis maximal 1 Jahr beantragt werden
    • Die kosten Variieren je nach Dauer. Kann für drei Monate von der Steuer befreit werden. 



    Behördenkennzeichen

    • Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden, Polizei, Feuerwehr, Kreis- und Stadtverwaltungen.
    • Mittelbuchstaben fehlen.
    • Je nach regionaler Vorgabe steht die erste Ziffer für eine jeweilige Behörde, z.B. die "7" in Hamburg für die Polizei.




    Diplomatenkennzeichen

     

    • Vergibt Sonderrechte (freies parken, wird nicht angehalten).
    • Nummernschild fängt mit Null-Nummer an.
    • Die erste Zahl hinter der Null steht für das Land.
    • Die letzte Ziffer wird der Reihenfolge nach vergeben.


    Botschaftskennzeichen

     

    • Für Fahrzeuge einer Botschaft oder eines Botschaftsangehörigen.
    • Die Ziffer vor dem Strich steht für das jeweilige Land.
    • Die Zahl nach dem Strich wird einmalig vergeben.


    THW Kennzeichen (Technisches Hilfswerk)

     

     

    • Für Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) reserviert.
    • Werden vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums herausgegeben.
    • Vierstellige Nummern für Fahrzeuge von hauptamtlichen Dienststellen.
    • fünfstellige Nummern für Fahrzeuge von Ortsgruppen.


     
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